Landgericht Stralsund
28 Entscheidungen

Der Reiseveranstalter ist, soweit er auf Reisepreisrückzahlung bzw. auf Schadensersatz wegen reisevertraglicher Mängel in Anspruch genommen wird, auch auf der Grundlage von § 29 Abs. 1 ZPO regelmäßig ...


Die Klage des vom Kaufvertrag zurückgetretenen Käufers auf Rückzahlung des Kaufvertrages ist - unabhängig von der synallagmatischen Rückgewähr der Kaufsache - regelmäßig am (Wohn-) Sitz des Verkäufers ...


Gerichtsstand der Werklohnklage des Bauunternehmers ist gemäß § 29 Abs. 1 ZPO i.V.m. §§ 269 Abs. 1, 270 Abs. 4 BGB der (Wohn-) Sitz des Bestellers/Auftraggebers, nicht der Ort des Bauwerks (im Anschlu ...


Der Gerichtsstand des Erfüllungsortes (§ 29 Abs. 1 ZPO) liegt bei einer Schadensersatzforderung aus vertraglicher Haftung nicht notwendig an


Zivilprozess: Ende der Wartepflicht eines ablehnten Richters; Säumnis der ablehnenden Partei bei fehlender ausdrücklicher Sachantragstellung im Termin