Landgericht Stralsund
28 Entscheidungen

Zivilprozess: Ende der Wartepflicht eines ablehnten Richters; Säumnis der ablehnenden Partei bei fehlender ausdrücklicher Sachantragstellung im Termin


Der Gerichtsstand des Erfüllungsortes (§ 29 Abs. 1 ZPO) liegt bei einer Schadensersatzforderung aus vertraglicher Haftung nicht notwendig an


Gerichtsstand der Werklohnklage des Bauunternehmers ist gemäß § 29 Abs. 1 ZPO i.V.m. §§ 269 Abs. 1, 270 Abs. 4 BGB der (Wohn-) Sitz des Bestellers/Auftraggebers, nicht der Ort des Bauwerks (im Anschlu ...


Die Klage des vom Kaufvertrag zurückgetretenen Käufers auf Rückzahlung des Kaufvertrages ist - unabhängig von der synallagmatischen Rückgewähr der Kaufsache - regelmäßig am (Wohn-) Sitz des Verkäufers ...


Der Reiseveranstalter ist, soweit er auf Reisepreisrückzahlung bzw. auf Schadensersatz wegen reisevertraglicher Mängel in Anspruch genommen wird, auch auf der Grundlage von § 29 Abs. 1 ZPO regelmäßig ...


1. Der Hauptschuldner kann nach Erledigung des Sicherungszwecks die Herausgabe der Bürgschaftsurkunde regelmäßig auch an sich selbst verlangen. 2. Zum Streitwert einer Klage auf Herausgabe einer Bürgs ...