Das Budget der openJur Datenbank

Budget

Der Betrieb der Datenbank wird komplett durch den openJur e.V. aus Spenden finanziert. Da openJur mittlerweile Zugriffe im sechsstelligen Bereich pro Tag hat, mussten wir 2019 auf dedizierte Server umziehen. Aktuell verfügen wir über zwei eigene Server, die wir in Hamburg hosten lassen. Für den reinen technischen Betrieb (Housing, vServer, Domains, Nameserver) benötigen aktuell rund 180 Euro pro Monat.

Mitarbeiter der openJur gUG (haftungsbeschränkt) bzw. Vereinsmitglieder des openJur e.V. erhalten für ihre Tätigkeiten keine Vergütung, weder unmittelbar noch mittelbar.

Über den technischen Betrieb hinaus kommt es leider immer wieder zu der Situation, in denen uns Informationen und Auskünfte verwehrt werden. Wir führen aktuell zwei Gerichtsverfahren, drei weitere befinden sich in Vorbereitung:

VG Hamburg, Az. 17 K 4590/21
Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg hat uns Presseauskünfte verweigert. Wir klagen vor dem Verwaltungsgericht auf Aufnahme auf den Presseverteiler der Hamburger Staatsanwaltschaften, da die dort übermittelten Informationen gerade für die Veröffentlichung strafgerichtlicher Entscheidungen unerlässlich ist. Wir sind der Auffassung, dass sich auch die Betreiberin einer Rechtsprechungsdatenbank auf die Medienfreiheit berufen kann.

OVG Nordrhein-Westfalen, Az. 15 A 154/21 (Vorinstanz: VG Düsseldort, Az. 29 K 13336/17)
Wir haben beim Justizministerium Nordrhein-Westfalen einen Antrag auf Informationszugang zur "Richtlinie zur Anonymisierung von Urteilen und sonstigen Entscheidungen von Gerichten des Landes Nordrhein-Westfalen" gestellt. Dieser Antrag wurde zu größten Teilen abgelehnt, die Richtlinie nur stark geschwärzt herausgegeben. Bei der Richtlinie handelt es sich um den Anonymisierungsmaßstab für die gerichtliche Veröffentlichungstätigkeit in NRW, daher sind wir der Auffassung, dass der abstrakte Anonymisierungsmaßstab - so er denn schriftlich fixiert wurde - für eine transparente Veröffentlichungstätigkeit der Gerichte auch öffentlich sein muss.

Jedes solcher Verfahren ist in der Regel mit Gerichtskosten in Höhe von aktuell 483 Euro verbunden. Sofern wir die Verfahren gewinnen, haben die jeweiligen Bundesländer die Kosten zu tragen und wir können die verauslagten Gerichtskosten wieder in unserem zukünftigen Budget einplanen.