Verwaltungsgericht Wiesbaden
731 Entscheidungen

Die Erlaubnispflicht für die gewerbliche Spielvermittlung ist nicht zu beanstanden.Auch das Internetverbot begegnet keinen verfassungs- und europarechtlichen Bedenken.


1. Für die Erfüllung einer nach § 67 Abs. 2 HDG gesetzten Frist ist es ausreichend, dass die das Disziplinarverfahren betreibende Behörde eine Abschlussentscheidung i.S.d. §§ 36 - 38 HDG trifft. Eine ...


Der Gastwirt ist für Störungen verantwortlich, die mit dem Betrieb der Gaststätte verbunden sind. Das gilt auch für den Lärm, der von vor der Gaststätte stehenden Gästen ausgeht. Die Sperrzeitverlänge ...


Das Internetverbot verstößt nicht gegen Verfassungs- und Europarecht. Die Tätigkeit als gewerblicher Spielvermittler ist erlaubnispflichtig. Liegen alle Erlaubnisvoraussetzungen vor, besteht ein Recht ...


Eine - wie die erstinstanzliche - auf die Höchstmaßnahme lautende, noch nicht rechtskräftige, zweitinstanzliche Entscheidung bestätigt und erhöht das Maß der Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit der Pro ...


Für Feuerwehrbeamte, deren Dienst "rund um die Uhr" Anteile von Bereitschaftsdienst enthalten, besteht kein Anspruch auf die Zulage nach § 20 EZulV


Es bleibt offen, ob es sich bei "Emser Salz" um ein Arzneimittel oder ein Medizinprodukt handelt. In dem einen wie dem anderen Fall ist das Präparat nach § 22 BBhV nicht beihilfefähig. Der Ausschluss ...


Die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu § 22 Bundesbeihilfeverordnung enthalten keine Festlegung von Festbeträgen.Die Einschränkung der Beihilfefähigkeit auf Festbeträge ist im Übrigen nicht in rec ...