Beschädigtenversorgung: keine Beweiserleichterung allein durch Zeitablauf
Es ist im Rahmen des § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV nicht auf eine anteilige Entgeltgrenze abzustellen, sondern auf eine monatliche absolute Grenze von 400 Euro.
1. Auch bei einer reinen Leistungsklage kann der Gebührenrahmen Nr. 3103 VV-RVG anstatt Nr. 3102 VV-RVG einschlägig sein, wenn der Rechtsanwalt im Verwaltungsverfahren mit dem zugrunde liegenden Leben ...
1. Ein Kostenerstattungsanspruch nach § 63 SGB X ist keine Geldleistung im Sinne des § 51 SGB I. 2. Eine Aufrechnung muss durch den Leistungsträger jedenfalls dann durch öffentlich-rechtliche Erkläru ...
1.) Als Wehrdienstbeschädigung geltend gemachte Strahlenschäden sind nach dem Berufskrankheitenrecht, hier: BK-Ziffer 2402 der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung (BKV) zu prüfen. 2.) Bei Betrof ...