Sozialgericht Darmstadt
289 Entscheidungen

1. Ein Anspruch auf Übernahme von Schülerbeförderungskosten zum Besuch einer gymnasialen Oberstufe gegen einen SGB II-Leistungsträger kann sich weder aus § 21 Abs. 6 SGB II noch unmittelbar aus der Ve ...


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Schülerbeförderungskosten stellen keinen unabweisbaren, laufenden Mehrbedarf iSd. ab dem 03.06.2010 geltenden § 21 Abs. 6 SGB II dar.


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1. Nach Ablauf der Frist des § 275 Abs. 1c SGB V ist die Krankenkasse mit Einwendungen hinsichtlich der Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit ausgeschlossen. 2. § 275 Abs. 1c SGB V beschränkt im sozial ...


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1. Eine Beratung mittels Kommunikationsmedium (insbesondere telefonische Beratung) durch die Hebamme nach der Gebühr Nr. 230 des Leistungsverzeichnisses der Hebammenvergütungsvereinbarung ist in den e ...


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Anmerkung: Berufung eingelegt, LSG-Az.: L 8 KR 286/09, erledigt: 07.07.2010, rechtskräftig da Zurücknahme


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