konventionskonform Auslegung des § 2 Abs. 6 StGB; keine Anwendbarkeit des 67 d Abs. 3 StGB auf sog. "Altfälle"; Auslegung der EMRK durch den EGMR ist eine "andere gesetzliche Bestimmung" i.S.v. § 2 Abs. 6 StGB zu
Ein Unternehmer kann die für die Untersuchung eines vom Bauherrn behaupteten Mangels und für die anschließende Mängelbeseitigung anfallenden Aufwendungen - auch in Form der Vergütung - vom Bauherrn ...
Der Bereicherungsanspruch des Mieters, der in Unkenntnis der Unwirksamkeit der mietvertraglichen Klausel zu den Schönheitsreparaturen Renovierungsleistungen erbracht hat, gegen den Vermieter verjährt ...