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Gewährleistungsverlust bei Reparaturwerkstatt durch Abtretung Zug um Zug an den Versicherer. Mangel als Schadensposition nach § 249 BGB mit freier Werkstattwahl.
Fahrtkostenerstattung bei Nutzung einer Dauerkarte des ÖPNV
Kfz.-Dieselproblematik. arglistige Täuschung, Verjährung 10 Jahre bei merkantilem Minderwert
Eine gemäß § 88 InsO unwirksame Pfändungsmaßnahme kann im Erinnerungsverfahren lediglich (teilweise) aufgehoben werden. Eine Aussetzung der Vollziehung der Pfändung ist im Gesetz nicht vorgesehen und wegen der Formalisierung des Zwangsvollstreckungsverfahrens nicht möglich.