Besucheranschrift | Domsheide 16, 28195 Bremen | |
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Telefon | 0421/361-10240 | |
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Amtsgerichte | AG Bremen, AG Bremerhaven und AG Bremen-Blumenthal |
Zum Umfang des Mangelbeseitigungsanspruchs gem. § 535 Abs. 1 S. 2 BGB
zur Frage, ob ein Strafverfahren zwingend ausgesetzt und von neuem begonnen werden muss, weil eine Richterin nach MuSchG für 8 Wochen ausfällt, oder ob in diesem Fall nach § 229 Abs. 3 StPO von einer Hemmung der Unterbrechungsfrist auszugehen ist
Ansprüche gegen den Betreuer; unrichtige Sachbehandlung
Unterbringung; Zwangsbehandlung; konkrete Normenkontrolle