Zum Umfang des Mangelbeseitigungsanspruchs gem. § 535 Abs. 1 S. 2 BGB
Ansprüche gegen den Betreuer; unrichtige Sachbehandlung
Unterbringung; Zwangsbehandlung; konkrete Normenkontrolle
zur Frage, ob ein Strafverfahren zwingend ausgesetzt und von neuem begonnen werden muss, weil eine Richterin nach MuSchG für 8 Wochen ausfällt, oder ob in diesem Fall nach § 229 Abs. 3 StPO von einer Hemmung der Unterbrechungsfrist auszugehen ist