Der Deutsche Bundestag ist bezogen auf Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste ein Bundesorgan im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 IFG, das öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnimmt.
Weitergabe von Ausschreibungstexten an Bekanntmachungsportal
1. Verfügt die öffentliche Stelle im Sinne des § 1 Abs. 1 IWG über eine Aufzeichnung (§ 2 Nr. 2 IWG), bleibt die gespeicherte Information bei dieser Stelle im Rechtssinne "vorhanden", auch wenn sie an ...
Eilbegehren gegen den Bundesfinanzhof auf Herausgabe eines Gerichtsbescheides; Rechtspflicht der Gerichtsverwaltung zur Publikation veröffentlichungswürdiger Gerichtsentscheidungen; Keine Glaubhaftmac ...
Zum Anspruch nach IFG gegen die BPjM auf Herausgabe einer (ausschließlich analog nutzbaren) Kopie eines indizierten Videofilms
Zu den informationspflichtigen Stellen nach § 2 HUIG
1. Die in § 6 Abs. 2 Satz 1 UKEG geregelte und an die Mitglieder der Organe adressierte Pflicht, über alle zu ihrer Kenntnis gelangenden vertraulichen Angaben und Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse V ...