Flugausfälle wegen einer Vulkanaschewolke beruhen auf höherer Gewalt, für die der Veranstalter nicht verantwortlich gemacht werden kann
§ 651k Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB ist richtlinienkonform dahin auszulegen, dass der Reisende auch für den Fall abzusichern ist, dass der Reiseveranstalter, der von einem vorbehaltenen Rücktrittsrecht Geb ...
zum Anspruch auf Minderung des Reisepreises, wenn ein Reisender zu Beginn und am Ende des Urlaubs jeweils in ein anderes Hotel umziehen muss, weil sein eigentliches Hotel überbucht war; kein Schadenersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit