Für die Bemessung des immateriellen Schadensersatzanspruches wegen einer Datenschutzverletzung ist auf die im Erwägungsgrund 146 der DSGVO genannten Faktoren abzustellen. Für die Herbeiführung einer r ...
Zeitlicher Anwendungsbereich der DSGVO, Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung, Einwilligung, Vertragszweckerfüllung, datenschutzfreundliche Grundeinstellung ("privacy by default"), datenschutzfreundliche Technologie ("privacy by design"), Wahrung von Integrität und Vertraulichkeit, Auskunftsanspruch, Schaden, Kausalität, Unterlassungsklage, verdeckte Leistungsklage, Bestimmtheit, Rechtsschutzbedürf
Neuer Landesbeauftragter für den Datenschutz darf ernannt werden
Eine nationale Wettbewerbsbehörde kann im Rahmen der Prüfung, ob eine beherrschende Stellung missbraucht wird, einen Verstoß gegen die DSGVO feststellen
Jede Person hat ein Recht darauf, zu erfahren, zu welchem Zeitpunkt und aus welchen Gründen ihre personenbezogenen Daten abgefragt wurden