eine ungeladene Pistole ist auch dann kein objektiv gefährliches Tatmittel i.S.v. § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB, wenn der Täter das mit Munition befüllte Magazin in seiner Jackentasche bei sich führt
keine Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs bei einer Körperverletzung mit Todesfolge, wenn der Verletzte die Inanspruchnahme von ärztlicher Hilfe verweigert
1. a) Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften ist gesetzlicher Richter im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG. Er ist ein durch die Gemeinschaftsverträge errichtetes hoheitliches Rechtspflege ...
zur Abgrenzung zwischen Diebstahl und Raub
zur eigenverantwortlichen Selbstgefährdung; keine Verwirklichung eines Körperverletzungs- oder Tötungsdelikts, wenn sich das mit der Gefährdung bewußt eingegangene Risiko realisiert; keine Strafbarkeit aus der reinen Veranlassung, Ermöglichung oder Förderung einer solchen Selbstgefährdung
1. Unter den Bedingungen der modernen Datenverarbeitung wird der Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten von dem allgemeinen P ...