Begehrt der Nutzer eines sozialen Netzwerks eine einstweilige Verfügung, mit der dem Netzwerkbetreiber das endgültige und unwiderrufliche Löschen eines deaktivierten Nutzerkontos und der dazu gespeich ...
Werbe-E-Mails ohne Einwilligung stellen Eingriff in allgemeines Persönlichkeitsrecht dar
Zur Nutzung einer Internet-Domain unter fremdem Namen
1. Die nach den Nutzungsbedingungen eines sozialen Netzwerkes unzulässige Unterstützung von Hassorganisationen liegt nicht bereits im kommentarlosen Posten eines Bildes, das Symbole einer solchen Hass ...
1. Die dauerhafte Deaktivierung des Nutzerkontos bei einem sozialen Netzwerk ist auch dann nur nach vorheriger Abmahnung zulässig, wenn zuvor bereits mehrere Beiträge des Nutzers gelöscht worden waren ...
Auskunftsansprüchen nach dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG)
Fördert eine Influencerin durch einen Bericht über Waren oder Dienstleistungen in sozialen Medien (hier: Instagram) den Absatz eines fremden Unternehmens, so handelt es sich um kommerzielle Kommunikat ...