Thomas/Putzo, § 98 ZPO Rdnr. 4

4 Entscheidungen

Haben die Parteien in einem Prozessvergleich festgelegt, über die Kosten des Rechtsstreits sei vom Gericht nach § 91 a ZPO zu entscheiden, so ist diese Entscheidung grundsätzlich nach den für § 91 a Z ...


Zur Auslegung eines vom Familiengericht abgeschlossenen Vergleichs zur Übertragung eines hälftigen Miteigentumsanteils an einem Hausanwesen.