Vergabeverfahren: Gestattung einer vorzeitigen Zuschlagserteilung
Unterlassungsanspruch; Verletzung der Mitbestimmungsrechte der Personalvertretung; einstweilige Verfügung; Selbstwiderlegung des Verfügungsgrundes
Die von dem Strafgericht gemäß § 111 b StPO angeordnete so genannte Rückgewinnungshilfe lässt das Sicherungsbedürfnis des Arrestgläubigers nicht entfallen.