Zu den Voraussetzungen des Verfügungsgrundes für den Erlass einer einstweiligen Verfügung zugunsten eines Abnahmeinteressenten im Zusammenhang mit der Belieferung mit Kosmetikartikeln im Anschluss an ein die Belieferungspflicht feststellendes, nicht rechtskräftiges Feststellungsurteil.
Einstweiliges Verfügungsverfahren wegen Besitzentziehung: Zulässigkeit von Gegenanträgen; Erledigung der Hauptsache durch Wiedereinräumung des Besitzes
kein Leitsatz
Widerlegung der Eilbedürftigkeit