Zöller, § 929 ZPO Rdnr. 16

3 Entscheidungen

1. Wird in einem Beschluss, in dem ein Arrestbefehl erlassen wird, auf die Antragsschrift Bezug genommen, ist auch diese mit dem Beschluss zuzustellen, um eine wirksame Zustellung herbeizuführen. Dies ...


1. Eine Urteils-Unterlassungsverfügung bedarf der Vollziehung (§ 929 ZPO), und zwar im Regelfall durch deren Zustellung in Parteibetrieb. Die Zustellung von Amtswegen ist auch ausnahmsweise keine Voll ...