1. Die Kosten eines übereinstimmend für erledigt erklärten Arrestaufhebungsverfahrens können dem Arrestschuldner auferlegt werden, wenn der Arrestgläubiger sofort auf die Rechte aus dem angeordneten A ...
a. Nach rechtskräftiger Abweisung des Verfügungsanspruchs im Hauptsacheverfahren kann das Aufhebungsverfahren nach § 927 ZPO mit dem alleinigen Rechtsschutzziel betrieben werden, die Kostenentscheidun ...