Zöller, § 92 ZPO Rdnr. 10m

Eine Entscheidung

Eine Überschreitung der Bagatellgrenze des § 12 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StAG um 25 Tagessätze ist nicht mehr geringfügig im Sinne von § 12 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StAG.