§ 91a ZPO

a) Die Aufhebung eines gemäß § 802g ZPO erlassenen Haftbefehls kommt nicht bereits bei der Erbringung von Teilleistungen, sondern allenfalls bei der Bewirkung der vollständigen nach dem Vollstreckungs ...


Zwangsvollstreckungsrecht Zivilprozessrecht
§§ 91a, 574, 775 Nr. 4, 775 Nr. 5, 776 Satz 2, 802g ZPO

a) Die Beweisregel des § 314 Satz 1 ZPO gilt auch für die im Urteil aufgeführten prozessualen Erklärungen der Parteien, die in der mündlichen Verhandlung abgegeben worden sind (im Anschluss an BVerwG, ...


Prozess- und Verfahrensrecht Zivilprozessrecht
§§ 91a, 314, 511 ZPO

1. Ein Ehepartner kann dem anderen Ehepartner seinen Internetanschluss überlassen, ohne ihn ständig überwachen zu müssen, solange er keine konkreten Anhaltspunkte für Rechtsverletzungen hat. 2. Stell ...


Internetrecht IT- und Medienrecht Prozess- und Verfahrensrecht Urheberrecht Zivilprozessrecht Zivilrecht
§§ 97, 97a UrhG; § 91a ZPO

Versorgungsunternehmen dürfen den Verbrauch wegen Unmöglichkeit einer Ablesung erst schätzen, wenn zwei mindestens eine Woche zuvor angekündige Ableseversuche und die Androhung einer Verbrauchsschätzu ...


Energierecht Zivilrecht
§§ 241 Abs. 2, 433 BGB; §§ 91a, 253 ZPO; Art. 13 GG; §§ 9 Satz 3, 11 Abs. 3, 17, 19 Abs. 2 GasGVV; §§ 21 Satz 1, 24 Abs. 3 NDAV

Bei Erledigungserklärung der Hauptsache beider Parteien fällt keine Einigungsgebühr an. Auch keine entsprechende Gebühr nach Nr. 1003, 1000 VV RVG, da es an einer vertraglichen Einigung fehlt.


Zivilprozessrecht Kosten- und Gebührenrecht
§ 91a ZPO; Nr. 1000, 1003 VV-RVG