§ 91a ZPO

a) Die Aufhebung eines gemäß § 802g ZPO erlassenen Haftbefehls kommt nicht bereits bei der Erbringung von Teilleistungen, sondern allenfalls bei der Bewirkung der vollständigen nach dem Vollstreckungs ...


Zwangsvollstreckungsrecht Zivilprozessrecht
§§ 91a, 574, 775 Nr. 4, 775 Nr. 5, 776 Satz 2, 802g ZPO

1. Ein Ehepartner kann dem anderen Ehepartner seinen Internetanschluss überlassen, ohne ihn ständig überwachen zu müssen, solange er keine konkreten Anhaltspunkte für Rechtsverletzungen hat. 2. Stell ...


Internetrecht IT- und Medienrecht Prozess- und Verfahrensrecht Urheberrecht Zivilprozessrecht Zivilrecht
§§ 97, 97a UrhG; § 91a ZPO

a) Die Beweisregel des § 314 Satz 1 ZPO gilt auch für die im Urteil aufgeführten prozessualen Erklärungen der Parteien, die in der mündlichen Verhandlung abgegeben worden sind (im Anschluss an BVerwG, ...


Prozess- und Verfahrensrecht Zivilprozessrecht
§§ 91a, 314, 511 ZPO

Bei Erledigungserklärung der Hauptsache beider Parteien fällt keine Einigungsgebühr an. Auch keine entsprechende Gebühr nach Nr. 1003, 1000 VV RVG, da es an einer vertraglichen Einigung fehlt.


Zivilprozessrecht Kosten- und Gebührenrecht
§ 91a ZPO; Nr. 1000, 1003 VV-RVG

Versorgungsunternehmen dürfen den Verbrauch wegen Unmöglichkeit einer Ablesung erst schätzen, wenn zwei mindestens eine Woche zuvor angekündige Ableseversuche und die Androhung einer Verbrauchsschätzu ...


Energierecht Zivilrecht
§§ 241 Abs. 2, 433 BGB; §§ 91a, 253 ZPO; Art. 13 GG; §§ 9 Satz 3, 11 Abs. 3, 17, 19 Abs. 2 GasGVV; §§ 21 Satz 1, 24 Abs. 3 NDAV

a) Isolierte Kostenentscheidungen in Ehe- und Familienstreitsachen, die nach streitloser Hauptsacheregelung erfolgen, sind mit der sofortigen Beschwerde nach den §§ 567 ff. ZPO anfechtbar. b) Schli ...


Familien- und Betreuungsrecht Kosten- und Gebührenrecht Freiwillige Gerichtsbarkeit Prozess- und Verfahrensrecht Zivilprozessrecht
§§ 91a, 99, 567, 574 ZPO; §§ 38, 58, 80, 113 Abs. 1, 243 FamFG
Urheberrecht Zivilrecht
§§ 101 Abs. 1, 101 Abs. 2 Satz 3, 101 Abs. 9 UrhG; §§ 91a, 93 ZPO

a) Ein rein firmenmäßiger Gebrauch eines Zeichens ist keine rechtsverletzende Benutzung im Sinne von § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG. b) Ist dem Klagevorbringen zu entnehmen, dass der Kläger das auf ein ...


Zivilrecht Zivilprozessrecht Kosten- und Gebührenrecht Kennzeichenrecht Gewerblicher Rechtschutz
§§ 91a, 139 Abs. 1 Satz 2, 156 Abs. 4, 156 Abs. 2 Nr. 1 ZPO; § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

Ein aufgrund einer einstweiligen Verfügung vor Verjährung des Unterlassungsanspruchs ergangener und vollstreckter Ordnungsmittelbeschluss nach § 890 ZPO ist nicht gemäß §§ 775 Abs. 1 Nr. 1, 776 ZPO au ...


Zivilrecht Zivilprozessrecht Prozess- und Verfahrensrecht
§§ 91a, 775 Abs. 1 Nr. 1, 776, 890 ZPO
Verweise

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