Musielak/Voit, § 91 ZPO Rdnr. 18

2 Entscheidungen

Eine Partei, die einen außerhalb des Gerichtsbezirks ansässigen Rechtsanwalt beauftragt, ohne dass die in § 91 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 ZPO vorausgesetzte Notwendigkeit bestanden hat, kann vom unterlege ...


Kosten- und Gebührenrecht Prozess- und Verfahrensrecht Zivilprozessrecht
§ 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO