Berücksichtigung, Unterhaltspflichten, Zwangsvollstreckung, faktisch
(Anwendung des § 850f Abs. 1 Nr 1a ZPO bei im Haushalt des Schuldners lebenden Stiefkindern)
Pauschaler Mehrbedarfszuschlag für Erwerbstätigkeit bei konkreter Darlegung berufsbedingter Aufwendungen
berufsbedingter Mehrbedarfszuschlag ab 01.01.2005