§ 85 ZPO
Prozess- und Verfahrensrecht Zivilprozessrecht
§§ 85 Abs. 2, 233, 236 Abs. 2, 294, 418, 520 Abs. 2 ZPO

Wiedereinsetzung in eine versäumte, verlängerte Berufungsbegründungsfrist; Anforderungen an die Kanzleiorganisation der Fristenüberwachung


Zivilrecht Zivilprozessrecht Prozess- und Verfahrensrecht Arbeitsrecht
§§ 85 Abs. 2, 233 ZPO; § 66 Abs. 1 ArbGG

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Ausgangskontrolle bei Absendung fristwahrender Schriftsätze per Telefax, falsche Adressierung


Zivilprozessrecht Prozess- und Verfahrensrecht
§§ 85 Abs. 2, 233 ZPO

Zustellung „demnächst“ bei teilweiser Bewilligung von Prozesskostenhilfe


Zivilprozessrecht Prozess- und Verfahrensrecht
§§ 85 Abs. 2, 114 Abs. 1, 167, 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO; § 12 Abs. 3 VVF

Unzulässigkeit der Berufungseinlegung unter der Bedingung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe


Prozess- und Verfahrensrecht Zivilprozessrecht
§§ 85 Abs. 2, 114, 233, 234, 522 Abs. 1 ZPO

a) Bestehen nach dem Wortlaut der Verfügung, durch die die Berufungsbegründungsfrist verlängert worden ist, Unklarheiten und begründete Zweifel über den Umfang der Verlängerung, ist das Vertrauen des ...


Zivilprozessrecht Prozess- und Verfahrensrecht
§§ 85 Abs. 2, 233 ZPO

Zu den zur Ermöglichung einer Gegenkontrolle erforderlichen organisatorischen Vorkehrungen im Rahmen der Fristenkontrolle gehört insbesondere, dass die Rechtsmittelfristen in der Handakte notiert werd ...


Zivilprozessrecht Prozess- und Verfahrensrecht
§§ 85 Abs. 2, 233 ZPO; § 117 FamFG

Da die Unterschriftenkontrolle, die der Rechtsanwalt zuverlässigen Bürokräften überlassen darf, gerade der Vermeidung eines erfahrungsgemäß nicht gänzlich ausschließbaren Anwaltsversehens bei der Unte ...


Berufsrecht Zivilprozessrecht Zivilrecht
§§ 85 Abs. 2, 233 ZPO
Verweise

Tipp

Hier werden alle Entscheidungen mit redaktioneller Verlinkung angezeigt. Mehr Treffer sehen Sie, wenn Sie nach sämtlicher Rechtsprechung suchen, die § 85 ZPO enthält.

Rechtsprechung anzeigen