§ 840 ZPO

Der Drittschuldner ist nicht verpflichtet, den Vollstreckungsgläubiger auf eine aufrechenbare Gegenforderung hinzuweisen, wenn er erklärt, die gepfändete Forderung nicht als begründet anzuerkennen. ...


Zivilprozessrecht
§ 840 ZPO

denic haftet als Drittschuldnerin für vereitelte Vollstreckung in gepfändete Domain


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