Zu den Anforderungen an einen Restitutionsantrag bei Vorlage neuer Unterlagen, die einen geringeren Zugewinn belegen.
Auf ein Umgangsrechtsverfahren, das vor dem 31. Dezember 2006 formell rechtskräftig abgeschlossen worden ist, ist § 580 Nr. 8 ZPO in Verbindung mit § 48 Abs. 2 FamFG nicht anzuwenden (§ 35 EGZPO), so ...
1. Erhebt eine in einem vorangegangen Zivilprozess unterlegene Partei Individualbeschwerde nach Art. 34 EMRK zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, so ist das Beschwerdeverfahren vorgreiflic ...
zur Unzulässigkeit einer auf die uneidliche Falschaussage eines Zeugen gestützten Restitutionsklage, wenn diese Behauptung bereits im Vorprozess erfolglos geltend gemacht und dort geprüft wurde; Schützung einer Restitutionsklage auf die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens