Zöller, § 567 ZPO Rdnr. 29

Eine Entscheidung

1. Der Beschluss, mit dem über eine Gegenvorstellung entschieden worden ist, ist unanfechtbar. Dies schließt auch eine Anhörungsrüge aus.2. Wird eine gegen eine Entscheidung im Kostenfestsetzungsverfa ...


Öffentliches Recht Sozialrecht