MüKo-ZPO, § 557 ZPO Rdnr. 27

Eine Entscheidung

Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kreditinstituts für den Abschluss von Privatkreditverträgen enthaltene Bestimmung "Bearbeitungsentgelt einmalig 1%" unterliegt nach § 307 Abs. 3 ...


Bank- und Börsenrecht Verbraucherrecht Zivilrecht
§§ 307 Abs. 1, 307 Abs. 2 Nr. 1, 307 Abs. 3 Satz 1 BGB; §§ 1, 3 Abs. 1 Satz 1 UKlaG