Zöller, § 554 ZPO Rdnr. 7a

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a) Eine Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch eine Internetveröffentlichung ist nicht generell höher oder niedriger zu bemessen als eine Entschädigung wegen ei ...


Öffentliches Recht Internetrecht IT- und Medienrecht Presse- und Äußerungsrecht Verfassungsrecht Zivilrecht
§§ 823 Abs. 1, 823 Abs. 2 BGB; § 186 StGB; Artt. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 GG