Defekter Sensor und nicht einfachbares Fahrwerk als außergewöhnlicher Umstand i.S.v. Art. 5 Abs. 3 EG-VO Nr. 261/2004
Ausgleichsleistung wegen Flugannulierung nach der EG-VO Nr. 261/2004 bei technischem Defekt, Leerflug stellt keine Flugdurchfuehrung dar, jedenfalls eine Undichtigkeit an der Hydraulik ist kein außerg ...