Zöller, § 543 ZPO Rdnr. 23

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1. Auch nach § 46 Abs. 2 BeamtVG in der Fassung des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes bleibt ein Regress des Dienstherrn gegen einen anderen öffentlich-rechtlich Bediensteten möglich (hier: Verkehrsunfa ...