Zöller, § 538 ZPO Rdnr. 35

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Zurückverweisung bei fehlerhafter Entscheidung über die Zulässigkeit der Klage; Prozessvollmacht nur durch den Bürgermeister


1. Darlegungs- und beweisbelastet für das Vorliegen der Voraussetzungen des § 110 Abs. 1 ZPO ist der Beklagte. Ihm obliegt es, Tatsachen vorzutragen, an Hand derer sich die genannte negative Feststell ...


Internationale Zuständigkeit für eine Schadenersatzklage nach Verkehrsunfall in der Schweiz: Klage einer deutschen GmbH gegen eine französische Kfz-Haftpflichtversicherung