Zöller, § 531 ZPO Rdnr. 6

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Schmerzensgeld für Verkehrsunfallverletzung: Verlust des Bewusstseins und der Empfindungsfähigkeit aufgrund schwerster Hirnverletzungen und Versterben des Geschädigten 6 Monate nach dem Unfall


Brandenburgisches OLG