Zöller, § 519 ZPO Rdnr. 22

6 Entscheidungen

Berufung - Verwerfung - Unzulässigkeit - Berufungsschrift - Unterschrift - Fehlen


Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Pflicht des Rechtsanwalts zur Unterschrift unter die per Fax übermittelte Berufungsschrift; Versäumung der Wiedereinsetzungsfrist bei einem gerichtlichen Hinweis auf die Berufungsfristversäumung mit Setzung einer Stellungnahmefrist