Zöller, § 519 ZPO Rdnr. 30

9 Entscheidungen

Befristung nach dem Hochschulreformgesetz


Zulässigkeit der Berufung


Auch bei der Einlegung einer Beschwerde im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren nach den §§ 80, 87 ff. ArbGG sind an die Bezeichnung der Beteiligten strenge Anforderungen zu stellen. Es muss aus de ...


Arbeitsrecht
Urheberrecht IT- und Medienrecht Zivilrecht
§§ 823, 1004 BGB; §§ 19a, 78, 85, 97 UrhG