§ 519 ZPO

Zur Bezeichnung des Rechtsmittelgegners bei Streitgenossenschaft in der Vorinstanz.


Prozess- und Verfahrensrecht Zivilprozessrecht
§ 519 ZPO

Die aus einem Blankoexemplar ausgeschnittene und auf die Telefax- Vorlage eines bestimmenden Schriftsatzes (hier: Berufungsschrift und Berufungsbegründung) geklebte Unterschrift des Prozessbevollmächt ...


Prozess- und Verfahrensrecht Zivilprozessrecht
§§ 130 Nr. 6, 233, 519 Abs. 4, 520 Abs. 5 ZPO

a) Der Schriftzug eines Rechtsanwalts am Ende einer Berufungsschrift erfüllt die Anforderungen an die nach § 130 Nr. 6 ZPO zu leistende Unterschrift nur, wenn er erkennen lässt, dass der Unterzeichner ...


Prozess- und Verfahrensrecht Zivilprozessrecht
§§ 130 Nr. 6, 233, 519 Abs. 4 ZPO

zur Formwirksamkeit der elektronischen Übertragung von Schriftsätzen mit eingescannter Unterschrift in einem Prozess mit Vertretungszwang


Prozess- und Verfahrensrecht Zivilprozessrecht Zivilrecht
§§ 130, 519 ZPO