Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren über die Kosten eines im selbständigen Beweisverfahren beigetretenen Streithelfers setzt dessen Beitritt im Hauptsacheverfahren nicht voraus. Dies gilt auch da ...
1. Ein rechtliches Interesse als Voraussetzung der Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens (§ 485 Abs. 2 ZPO) besteht nicht, wenn klar auf der Hand liegt, dass der Anspruch, dessen der Antra ...
Selbstständiges Beweisverfahren; Rechtliches Interesse; Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung; Ungeklärtes Berufsbild
zu den Anforderungen an den Tatsachenvortrag im selbständigen Beweisverfahren
selbständiges Beweisverfahren; Ablehnung eines Obergutachten