§ 44 ZPO

Die Befangenheitsablehnung eines als originärer Einzelrichter tätigen und aus der zugestellten Einleitungsverfügung namentlich ersichtlichen Richters, die für den Beklagten ausschließlich auf dessen V ...


Zivilprozessrecht Prozess- und Verfahrensrecht
§ 44 Abs. 4 Satz 2 ZPO

a) Das Ablehnungsrecht steht nur den Parteien selbst - und in den Grenzen des § 67 ZPO dem Streithelfer - zu. Am Rechtsstreit nicht beteiligte Dritte sind nicht ablehnungsberechtigt. b) Bekannt ist ...


Prozess- und Verfahrensrecht Zivilprozessrecht
§§ 42 Abs. 3, 43, 44 Abs. 4 ZPO

§ 44 ZPO. Der Ablehnung unterliegt der einzelne Richter, nicht das Gericht selbst. Ein Ablehnungsgrund stellt es nicht dar, wenn der Antragsteller ausführt, die Richter des OLG. hätten über das Verhal ...


Prozess- und Verfahrensrecht Zivilprozessrecht
§§ 36, 44, 45 ZPO

Werden alle Richter des Bundesverwaltungsgerichts wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt, kann über die Ablehnungsgesuche unter Mitwirkung abgelehnter Richter entschieden werden, selbst wenn d ...


Öffentliches Recht Verwaltungsrecht
§§ 42 Abs. 2, 44 Abs. 3, 45 Abs. 1, 45 Abs. 3 ZPO; §§ 54 Abs. 1, 54 Abs. 3 VwGO
Verweise

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