Zöller, § 402 ZPO Rdnr. 7

7 Entscheidungen

Unterhaltsrechtlich besteht nur eine Verpflichtung zu tarifgemäßer oder dienstzeitgemäßer Erwerbstätigkeit, so dass bei einer vollen Beschäftigung, die aber nicht die 40-Stunden-Woche erreicht, keine zusätzliche Nebenerwerbstätigkeit auszuüben ist.


1. Zur Darlegungs- und Beweislast des Versicherungsnehmers, der Berufsunfähigkeit geltend macht 2. Zur Aussagekraft eines sog. "Symptomvalidierungstests"


Enthält der Mietvertrag die Regelung, dass der Mietzins bei Ausübung der Option neu zu verhandeln ist und erzielen die Parteien keine Einigung über dessen Höhe, ist die Miete nach den Grundsätzen der ...