Musielak/Voit, § 379 ZPO Rdnr. 8

Eine Entscheidung

a) Grobe Nachlässigkeit im Sinne des § 296 Abs. 2 ZPO liegt nur dann vor, wenn eine Prozesspartei ihre Pflicht zur Prozessförderung in besonders gravierender Weise vernachlässigt, wenn sie also das ...


Prozess- und Verfahrensrecht Zivilprozessrecht