Zivilprozess: Absehen von der Ausführung des Beweisbeschlusses mangels Zahlung des Auslagenvorschusses
1. Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisantrags verstößt gegen das Prozessgrundrecht aus Art. 103 Abs. 1 GG, wenn diese im Prozessrecht keine Stütze mehr finden. 2. Die Nichterhebung ein ...