§ 375 ZPO

a) Im Verfahren auf Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO kann die Anhörung einer Partei in entsprechender Anwendung der §§ 375, 451 ZPO durch einen beauftragten oder ersuchten Richter erfolgen. Dies k ...


Zwangsvollstreckungsrecht
§§ 141, 375, 451, 765a ZPO; Artt. 2 Abs. 2, 14 Abs. 1, 19 Abs. 4 GG
Verweise

Literaturfundstellen