§ 339 ZPO

Verfolgt der Kläger eine erhebliche Forderung mit einem Mahnbescheid, muss eine Partei, die tatsächlich Kenntnis vom Mahnbescheid erhält und keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegt, erst ...


Zivilprozessrecht Prozess- und Verfahrensrecht
§§ 233 Satz 1, 339, 700 Abs. 1 ZPO

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Anforderungen an das Vorhalten einer sicheren Briefempfangsvorrichtung in einem Problemviertel


Prozess- und Verfahrensrecht Zivilprozessrecht
§§ 233, 234, 339 Abs. 1, 700 ZPO

Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Einspruchsfrist gegen einen Vollstreckungsbescheid kann jedenfalls dann zurückgewiesen werden, wenn der Beklagte allzu sorglos ...


Zivilprozessrecht Prozess- und Verfahrensrecht
§ 276 Abs. 2 BGB; §§ 233, 339 Abs. 1, 700 Abs. 1 ZPO
Verweise

Literaturfundstellen