§ 305 ZPO

Die Landgerichte sind für die Entscheidung in einer bürgerlichen Rechtsstreitigkeit, in welcher der Beklagte hilfsweise mit einer bestrittenen Forderung aus Amtspflichtverletzung aufrechnet, ohne Rück ...


Zivilprozessrecht Rechtspflege Prozess- und Verfahrensrecht
§ 305 ZPO; § 71 Abs. 2 Nr. 2 GVG
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