Zöller, § 300 ZPO Rdnr. 13

5 Entscheidungen

Vergleichsbeschluss - Zustellung im Parteibetrieb


Der Beklagte darf aus strafrechtlicher Sicht (vgl. § 156 StGB) nur das an Eides statt versichern, was er mit seinem Gewissen vereinbaren kann. Mehr kann der Kläger nicht von ihm verlangen. Ob die eide ...