Musielak/Voit, § 269 ZPO Rdnr. 23

Eine Entscheidung

Im selbständigen Beweisverfahren ist für eine Kostenentscheidung entsprechend § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO kein Raum.


Kosten- und Gebührenrecht Zivilprozessrecht Prozess- und Verfahrensrecht
§ 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO