§ 269 ZPO

Im selbständigen Beweisverfahren ist für eine Kostenentscheidung entsprechend § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO kein Raum.


Kosten- und Gebührenrecht Zivilprozessrecht Prozess- und Verfahrensrecht
§ 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO

1. Eine Berufung kann nur zurückgenommen werden, solange das Berufungsverfahren noch nicht beendet ist. 2. a) Eine Patentnichtigkeitsklage kann auch in der Berufungsinstanz ohne Einwilligung des ...


Zivilrecht Zivilprozessrecht Prozess- und Verfahrensrecht Patent- und Gebrauchsmusterrecht Gewerblicher Rechtschutz
§§ 269 Abs. 1, 516 Abs. 1 ZPO; § 110 PatG

a) Die Möglichkeit des Kostenantrags nach § 269 Abs. 3 Satz 3, Abs. 4 ZPO hindert eine Kostenerstattungsklage nicht. b) Die klagende Partei hat in dem Fall, dass ihre Klage vor Rechtshängigkeit zur ...


Prozess- und Verfahrensrecht Zivilprozessrecht
§ 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO

Auch bei Klagerücknahme sind der beklagten Partei die Kosten des Rechtsmittelverfahrens aufzuerlegen, wenn sich aufgrund neuen Vorbringens im Berufungsverfahren die Erfolglosigkeit der Klage ergibt un ...


Prozess- und Verfahrensrecht Zivilprozessrecht
§§ 97 Abs. 2, 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO

zum statthaften Rechtsmittel gegen eine isolierte Kostenentscheidung in einer sonstigen Familiensache


Zivilrecht Zivilprozessrecht Familien- und Betreuungsrecht
§§ 269 Abs. 5, 567 ZPO; §§ 113 Abs. 1, 266 Abs. 1 FamFG