Zöller, § 256 ZPO Rdnr. 3b

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der Inhaber einer Domain erwirbt an ihr kein absolutes Recht, sondern ein - relativ wirkendes - vertragliches Nutzungsrecht von regelmäßig unbestimmter Dauer


Domainrecht Internetrecht IT- und Medienrecht Zivilrecht
§§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 BGB